Meta-Navigation

Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung

2009 verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung eine Gestaltungssatzung für das DomRömer-Quartier, um sicher zu stellen, dass hier ein altstadttypisches, charakteristisches Quartier entsteht, das an Gebäuden wie Straßenbild ablesbar ist. Konkret wird darin etwa die Gliederung und Gestaltung der Fassaden und Dächer geregelt. Die Außenwände der Erdgeschosse sind zum Beispiel unverputzt aus rotem Sandstein herzustellen, an der Braubachstraße darf auch gelber Sandstein eingesetzt werden. In der Regel sollen die Dächer steil geneigt als Satteldächer entstehen und mit Naturschiefer eingedeckt werden. Wo historisch oder gestalterisch sinnvoll, werden übrigens originale Baureste der früheren Altstadt – sogenannte Spolien – in die neuen Gebäude eingefügt.

Die Gestaltungssatzung als PDF finden Sie hier.

Default Visuals

Frankfurt Skyline